Informationen
Die Ausbildung von Fahrlehrern mit befristeter Fahrlehrerlaubnis darf nur von entsprechend befähigten
Ausbildungsfahrlehrern durchgeführt werden.
In dem 5-tägigen Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer beim DVPi vermitteln wir Ihnen die dazu notwendigen
Inhalte.
Voraussetzungen
Wer Fahrlehreranwärter ausbildet (Ausbildungsfahrlehrer) bedarf der Erlaubnis (Ausbildungsfahrlehrerlaubnis). Die
Ausbildungsfahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn der Fahrlehrer:
- seit mindestens drei Jahren im Besitz der Fahrlehrerlaubnisklasse BE ist und
- innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungsseminar in einer amtlich
anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte oder von einem Berufsverband der Fahrlehrer, sofern dieser hierfür von
der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt ist, teilgenommen hat
Ausbildung
5 Tage (40 Unterrichtsstunden)
Seminareröffnung
- Erwartungen der Teilnehmer
- Ziele des Seminars
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Voraussetzungen des Ausbildungsfahrlehrers und der Ausbildungsfahrschule
- Pflichten des Ausbildungsfahrlehrers und der Ausbildungsfahrschule
- Voraussetzungen des Fahrlehreranwärters
- Der Ausbildungsvertrag
Ausbildungsstand des Fahrlehrers mit befristeter Fahrlehrerlaubnis
- Übersicht der Ausbildungsinhalte
- Vorbereitung auf den Fahrschulunterricht
Der Musterausbildungsplan für die Ausbildung des Fahrlehreranwärters durch den Ausbildungsfahrlehrer
- Die Lernthemen
- Die Kenntnisse und Fähigkeiten
- Verknüpfung der Konzeption
Pädagogische Reflexion der Erfahrungen des Praktikums in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Zweck und Inhalt der Aufarbeitung in der Mitte des Praktikums
- Zweck und Inhalt der Aufarbeitung zum Ende des Praktikums
- Kooperation Ausbildungsstätte/Ausbildungsfahrschule