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Ergänzungslehrgang Klasse CE (LKW)

Informationen

Die Verordnungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG) und die kontinuierlich auslaufenden Besitzstandsrechte von Klasse 3 Führerscheinen bieten großes Beschäftigungspotenzial für Fahrlehrer der Klassen CE. Eine Chance, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse CE (Lkw) dauert zwei Monate. Als Fahrlehrer der Klasse CE sind Sie berechtigt C1, C1E, C und CE auszubilden.

Fahrschulen mit der Erlaubnis für die Führerscheinausbildung in den Klassen CE sind kraft Gesetzes anerkannte Ausbildungsstätte für die Grundqualifikation und Weiterbildung von Kraftfahrern nach BKrFQG. Die Ausbildung von Berufskraftfahrern stellt neben dem Kerngeschäft, der Führerscheinausbildung, ein neues und umfassendes Tätigkeitsfeld für Fahrlehrer der Klasse CE dar.

Voraussetzungen

Zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE bzw. D oder 6 Monate lang hauptberuflich Fahrzeuge der beantragten Klasse geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer 60 Fahrstunden zu 45 Minuten umfassenden Zusatzausbildung in einer Fahrschule unterzogen hat.

Ausbildung

Vollzeitlehrgang 2 Monate (nähere Infos im Rahmenlehrplan)
Berufsbegleitend Dauer(siehe Kurs) jeweils die ersten beiden Werktage der Woche


pdf Download Rahmenlehrplan Fahrlehrerausbildung Klasse CE

pdf Download Rahmenlehrplan Fahrlehrerausbildung Klasse CE/DE gemeinsame Ausbildung



Termine & Buchung

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