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Die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A (Motorrad) dauert einen Monat. Als Fahrlehrer der Klasse A sind Sie berechtigt Mofa und die Klassen AM, A1 und A auszubilden.
Der Erstkontakt mit den Fahrschülern sollte bereits bei den 15- und 16-jährigen durch die Mofa-Ausbildung und die Klassen A1 und M erfolgen. Denn ein früher positiver Kontakt zu Ihren Kunden ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil auf dem Fahrschulmarkt.
Wenn Sie zudem als Seminarleiter für Fahranfängeraufbauseminare (ASF) und Punkteabbauseminare (ASP) tätig werden wollen, ist die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A eine gesetzliche Voraussetzung, die Sie erfüllen müssen.
Daher ist die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse A nach der Klasse BE eine wichtige Zusatzausbildung. Sowohl für jeden angestellten Fahrlehrer, wie auch für den Fahrschulleiter.
Fahrlehrerlaubnis | unbefristete Fahrlehrerlaubnis Klasse BE |
Fahrpraxis | 2 Jahre auf einem Fahrzeug der Klasse A oder A2 |
Ausbildung | 1 Monat in Vollzeit |
Prüfung | Bestehen der Fahrlehrerprüfung Klasse A |
Vollzeitlehrgang | 1 Monat |
Verkehrsverhalten | 45 Stunden (je 45 Minuten) |
Fahrzeugtechnik | 30 Stunden (je 45 Minuten) |
Fahren | 10 Stunden (je 45 Minuten) |
Verkehrspädagogik | 55 Stunden (je 45 Minuten) |
Gesamt | 140 Stunden (je 45 Minuten) |